Unsere Rechtsbestimmung

Transparenz ist eine wichtige Säule unseres Vereins und hat größte Priorität. Wir hatten von Anfang an die Möglichkeit, die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten. Unser Verein wird von einem vierköpfigen ehrenamtlichen Vorstand geleitet – entsprechend erhalten die Vorstandsmitglieder weder Vergütungen noch Aufwandsentschädigungen. Unser Steuerberater, der ebenfalls als Vorstandsmitglied fungiert, bringt seine Leistungen ehrenamtlich ein. Ein großer Kostenblock, wie die monatliche Raummiete entfällt, da wir als Verein die Möglichkeit haben, die Büroräume sowie die Infrastruktur inklusive Büromaterialien unseres Gründers unentgeltlich zu nutzen.

Der Vereint hat sich gemeinnützigen Zwecken gemäß Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) verschrieben und erhielt vom zuständigen Finanzamt einen Freistellungsbescheid. Dieser erlaubt es dem Verein Spenden anzunehmen und Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) direkt auszustellen. Der Freistellungsbescheid muss nach spätestens fünf Jahren erneuert werden. Der Verein erfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Sie haben bei dem Ausscheiden aus dem Verein keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer für die Zwecke des Vereins geleisteten Beiträge und Spenden.
Für einen genaueren Einblick in unsere Rechtsbestimmung lese gerne unsere Satzung. In dieser erfährst du alles über die Regelung zu unseren Mitgliedern, unserem Vorstand und der MitgliederversammlungUnsere Satzung.